Anreizsysteme in der Rechtsschutzversicherung im Lichte des gesetzlich verbrieften Rechts auf freie Anwaltswahl.
Warum das Schadenfreiheitssystem der HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung die Wahlfreiheit ihrer Kunden nicht einschränkt, erläutert Dr. Ulrich Eberhardt in einem Artikel im Handelsblatt. Die Gegenposition vertritt für Teile der Anwaltschaft Dr. Wolfgang Götz. Den vollständigen Artikel finden Sie hier.
Mit einem Kongress, zu dem die HUK-COBURG-RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG Ende November nach Bamberg eingeladen hatte, setzte die Gesellschaft ihre bereits seit Längerem laufende »Transparenzoffensive« fort, mit der sie das angespannte Verhältnis zu Teilen der Anwaltschaft entkrampfen will. Fragt man die Teilnehmer, so scheint sich der Aufwand gelohnt zu haben.
Zu diesem Thema ist jetzt ein Gespräch mit Bundesminister a. D. Otto Schily, Ministerpräsident a. D. Günther Beckstein, Hubert van Bühren, dem Präsidenten der Kölner Rechtsanwaltskammer, und Ulrich Eberhardt als Broschüre erschienen, das man sich ruhig mal zu Gemüte führen sollte.
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Ein Rechtsstreit endet mit einem Richterspruch. Doch gewonnen ist damit in vielen Streitfällen nichts. Ganz im Gegenteil: Die Fronten bleiben meist verhärtet und erschweren das künftige Miteinander, denn einen einvernehmlichen Interessenausgleich haben die Kontrahenten nicht erzielt. Oft ist eine Mediation der bessere Weg. Dies hat auch die Bundesregierung erkannt und Mitte Januar das Gesetz zur Förderung der Mediation beschlossen.