Uwe Schmidt-Kasparek schrieb:
“Streit um den Anwalt –
Bürger können ihren Rechtsvertreter frei wählen. Doch die Versicherer wollen mitreden.
Der Vorwurf von Otto Schily klingt alarmierend: Systematisch versuchen Rechtsschutzversicherer ihren Kunden Prozesse „abzuschwatzen“, sagt der ehemalige Bundesinnenminister und Rechtsanwalt.
Er ist mit seiner Kritik nicht allein. Es geht um die Frage, wie die Assekuranz mit der Abwicklung von Schäden umgeht; der Vorwurf lautet: per Hotline würden die Kunden immer öfter bei Partneranwälten der Versicherer landen. Rund 40 bis 50 Prozent der Kunden, die ein Rechtsproblem haben, melden sich noch ohne eigenen Anwalt bei ihrem Versicherer. Ein gefundenes Fressen für die Unternehmen.
Gelockt werden die Verbraucher mit finanziellen Vorteilen. Wer sich nicht selbständig einen Anwalt sucht, zahlt eine geringere oder gar keine Selbstbeteiligung mehr. Vollkommen kostenlos ist meist die telefonische Erstberatung. „Das Modell läuft unter dem Motto: Wie können wir die Anwälte heraushalten?“, kritisiert Hubert van Bühren, Präsident der Kölner Rechtsanwaltskammer (RAK). Mittlerweile hat die RAK München mit der HUK-Coburg schon den ersten Versicherer verklagt. Denn hier würden Kunden, die den Partneranwalt wählen, automatisch eine bessere Schadensfreiheitsklasse erhalten. Damit werde die freie Anwaltswahl unterlaufen.
Diese Gefahr sieht auch der Deutsche Anwaltverein (DAV), weil die Partneranwälte im Tausch für mehr Kunden, Honorarkürzungen hinnehmen müssen. „Empfehlungen mit maßvollen Anreizen gekoppelt sind rechtlich statthaft“, bestärkt hingegen Christian Armbrüster, Juraprofessor von der Freien Universität Berlin, die Position der Assekuranzen. Umstritten ist hingegen, ob die Partnerkanzleien nicht in eine wirtschaftliche Abhängigkeit zur Rechtsschutzversicherung geraten. „Die Versicherer haben bis zu 20 Prozent geringere Kosten, wenn sich Partneranwälte der Streitigkeiten der Kunden annehmen“, schätzt Rechtsanwalt Herbert Schons, Vizepräsident des DAV aus Duisburg. Für das gleiche Honorar müssen dann aber mehr Fälle erledigt werden. Daher kursiert in der Anwaltsbranche schon der Vorwurf von „Schnellverfahren“.
Derzeit wissen die Kunden aber gar nicht, nach welchen Kriterien der Anwalt vom Versicherer ausgesucht wird – und dass er weniger Geld erhält. Sie erwarten zu Recht eine objektive Auskunft zu ihren Streitchancen. „Die Partnerkanzleien geraten in den bösen Schein der Abhängigkeit“, warnt Schons. „Anwälte, die aus wirtschaftlichem Druck vorschnell von Klageerhebung abraten, verletzen eindeutig Standesrecht“, bestätigt Jurist Armbrüster. Betroffene Verbraucher hätte dann sogar ein Anspruch auf Schadenersatz. Doch ein solches Fehlverhalten dürfte nur schwer nachweisbar sein. Schon gar nicht von juristischen Laien.
Die Rechtsschutzversicherer wehren sich entschieden gegen solche Vorwürfe. Bei außergerichtlichen Gebühren dürften die Assekuranzen Vereinbarungen treffen. „Wir verhelfen unseren Kunden zu besonders hochqualifizierten Kanzleien“, sagt Ulrich Eberhardt, Vorstand der HUK-Coburg Rechtsschutzversicherung. „Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung kennen wir empfehlenswerte Anwälte“, sagt D.A.S.-Vorstand Rainer Tögel. So würde nur mit nachweislich gut organisierten Kanzleien zusammen gearbeitet, in denen es zumindest einen Fachanwalt gebe und die sicher und modern kommunizieren können, heißt es bei der HUK-Coburg . Alle großen Rechtsschutzversicherer kooperieren mit mehreren tausend Kanzleien. Damit wolle man zudem der „Prozesshanselei“ von Seiten der Anwälte entgegensteuern. „Viele der rund 160 000 Anwälte wissen nicht mehr wie sie sich ernähren sollen und führen Prozesse auch aus schierer Geldnot“, behauptet Eberhardt.
Es ist ein regelrechter Kampf um die rund 1,8 Milliarden Euro Anwaltshonorare ausgebrochen, die die Rechtsschutzversicherer jährlich zahlen. Doch der Streit wird von beiden Kontrahenten zunehmend auf dem Rücken der Kunden ausgetragen. Zwar will jetzt die HUK-Coburg die Kriterien für die Auswahl der Kanzleien veröffentlichen, doch ihre Partner sollen geheim bleiben. „Sonst müssen wir eine Neid- und Missgunst-Debatte unter Anwälten befürchten“, glaubt HUK-Mann Eberhardt. Etwas kundenfreundlicher verhält sich die Advocard Versicherung aus Hamburg. Sie empfiehlt ihren Kunden neben den eigenen Partnern zusätzlich DAV-Kanzleien. Auf eine Erfolgsprüfung der Streitigkeiten von Kunden verzichtet das Unternehmen. Dafür ist die Police teuer.
Wer es günstiger haben möchte und auf Nummer Sicher gehen will, nicht schon in einer Erstberatung den Gerichtsprozess „abgeschwatzt“ zu bekommen, sollte Unternehmen suchen, die noch ohne Beratungshotline arbeiten.”
Download der Broschüre „Recht haben und Recht bekommen – Rechtsschutzversicherung im Wandel
Der Artikel ist nach meiner Meinung nicht objektiv, sondern eindeutig tendenziös geschrieben. Das ist schade, denn es handelt sich eigentlich um ein spannendes Thema.
Aus dem 14-Seitigen Expertengespräch unter Teilnahme von Otto Schily wurde ein einzelnes Zitat („Abschwatzen.“ ) herausgegriffen. Es ging bei dem Zitat im Themenzusammenhang um die Vermittlung von telefonischer Rechtsberatung durch die Versicherer.
Hier wird seitens Kammern und DAV der Verdacht geäußert, dass in den vermittelten Telefonberatungen gezielt vom Gang zum Anwalt abgeraten wird.
Wir als Deutsche Anwaltshotline AG kennen uns in diesem „Telefonberatungs-Metier“ bestens aus, und mir ist kein einziger Fall bekannt, bei dem ein Rechtsschutzversicherer den am Telefon beratenden Anwälten Vorgaben zum Abraten oder zu Erledigungsquoten machen würde.
Vielmehr kommen auch viele einfache Fälle zur Telefonberatung, oder es geht schlicht um eine vorsorglich gewünschte Einschätzung eines sich erst abzeichnenden Rechtsfalles. Dabei kann vieles am Telefon gelöst werden, wenn der Anwalt über entsprechende Fachkompetenz und Erfahrung verfügt. Sofern eine telefonische Rechtsberatung dabei an ihre Grenzen stößt –und das ist nicht selten der Fall- wird die Telefonberatung beendet und der Gang zum Anwalt empfohlen.
Sicher richtig ist also die Annahme, dass eine relevante Anzahl von Fällen in der Telefonberatung gelöst werden kann. Nicht richtig ist der Verdacht, dass gezielt abgeraten würde.
Gar nicht zur Sprache kommt in dem Artikel, dass nach Umfragen und eigener Erfahrung die meisten Versicherungsnehmer die Hilfe durch die Rechtsschutzversicherer positiv beurteilen – sei es eine vermittelte Telefonberatung, eine Anwaltsempfehlung oder in geeigneten Fällen eine Mediation statt eines Gerichtsverfahrens. Nicht für jedes (scheinbare) Rechtsproblem ist der Gang in eine Kanzlei die optimale Erstlösung.
Stattdessen wird im Artikel von „gefundenen Fressen“ geschrieben, von „gelockt“ und dem „Austragen auf dem Rücken des Kunden“. Die Maßnahmen der Rechtsschutzversicherer werden hier bewusst durch die Wortwahl unterschwellig in einem negativen Licht dargestellt. Nach unserer Erfahrung jedoch empfindet der Kunde die Hilfestellungen überwiegend als positiv.
Das Thema „Schadenabwicklung durch Rechtsschutzversicherer“ ist gewiss verbraucherrelevant und –auch kritisch- berichtenswert. Mir ist jedoch unklar, warum eine seriöse Zeitung wie die SZ hier in meinen Augen manipulativ ein negatives Image erzeugt, statt objektiv zu berichten.
Die Deutsche Anwaltshotline ist weder ein Versicherer, noch gehört sie zum „Anwaltslager“. Als Außenstehender erscheint mir die Ursache der Unzufriedenheit von Teilen der Anwaltschaft mit den Maßnahmen der Rechtsschutzversicherer in einem klassischen Verteilungskampf um Ressourcen innerhalb der Anwaltsschaft zu liegen.
Die Ursache des Verteilungskampfs liegt nach m.E. wiederum nicht im Verhalten der Versicherer, sondern im enormen Überangebot an Anwälten. Statt über 160.000 würde der deutsche Rechtsmarkt tatsächlich wahrscheinlich weniger als 100.000 Anwälte benötigen.